BaFG (Österreich)
Barrierefreiheitsgesetz
Einführung
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist Österreichs nationales Umsetzungsgesetz des European Accessibility Act. Es legt Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen fest, die Verbraucher:innen angeboten werden, mit dem Ziel sicherzustellen, dass digitale Dienste auch von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können.
Das Gesetz spiegelt einen grundlegenden Wandel hin zu Barrierefreiheit als verbindliche Anforderung in der digitalen Diensteerbringung in ganz Europa wider.
Was ist das BaFG?
Das BaFG definiert Barrierefreiheitsanforderungen für eine Reihe verbraucherorientierter Dienste und Technologien. Es gleicht den österreichischen Rechtsrahmen mit dem European Accessibility Act ab und sorgt für einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen in den EU-Mitgliedstaaten. Das Gesetz konzentriert sich auf Dienste und Produkte, die für die Teilhabe am digitalen Leben wesentlich sind.
Welche Dienste und Produkte sind betroffen?
Das BaFG gilt für mehrere Kategorien von Diensten und Produkten.
Digitale Dienste
E-Commerce
Bank- und Finanzdienstleistungen
Telekommunikationsdienste
Personenbeförderung sowie zugehörige Websites, mobile Apps, Online-Ticketsysteme und Selbstbedienungskioske
Audiovisuelle Mediendienste
E-Books und zugehörige Software
Produkte und Schnittstellen
Allgemeine Consumer-Hardware und Betriebssysteme (PCs, Laptops, Smartphones, Tablets)
Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Kioske)
E-Book-Reader
Endgeräte für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
Endgeräte für elektronische Kommunikationsdienste
Zahlungsterminals
Barrierefreiheitsanforderungen gelten für Schnittstellen, mit denen Nutzer:innen direkt interagieren.
Wann gilt das BaFG?
Stichtag: 28. Juni 2025
Ab diesem Datum müssen Organisationen sicherstellen, dass betroffene Produkte und Dienste die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Rechtsrahmen und Standards
Die Barrierefreiheitsanforderungen im Rahmen des BaFG basieren auf:
dem europäischen Standard EN 301 549
den Barrierefreiheitsprinzipien der WCAG 2.2
In der Praxis gilt: WCAG 2.2 definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Webinhalte. EN 301 549 erweitert diese Anforderungen auf weitere Technologien. Das BaFG setzt deren Anwendung in Österreich durch.
Wer muss das BaFG einhalten?
Das BaFG gilt für Organisationen, die Verbraucher:innen in Österreich Dienste anbieten, darunter: Onlinehändler:innen, Banken und Finanzinstitute, Telekommunikationsanbieter:innen sowie Transport- und Buchungsplattformen. Auch Unternehmen außerhalb Österreichs können betroffen sein, wenn sie österreichischen Verbraucher:innen Dienste anbieten.
Gibt es Ausnahmen?
Kleinstunternehmen, die digitale Dienste im Geltungsbereich des European Accessibility Act erbringen, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt ein Betrieb mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Alle anderen Organisationen müssen die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.
Barrierefreiheit in der öffentlichen Beschaffung
Barrierefreiheitsanforderungen sind auch bei der öffentlichen Beschaffung relevant. Öffentliche Auftraggeber:innen müssen Barrierefreiheit beim Einkauf digitaler Dienste und Produkte berücksichtigen, in der Regel unter Bezugnahme auf EN 301 549. Damit wird Barrierefreiheit bereits in der Vergabephase zur Pflicht.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Nationale Behörden überwachen die Durchsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen. Mögliche Maßnahmen umfassen: Prüfung von Barrierefreiheitsbeschwerden, regulatorische Überwachung sowie Aufforderungen zur Beseitigung von Barrieren.
Welche Sanktionen können verhängt werden?
Je nach Schwere des Verstoßes können verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Geldbußen verhängt werden. Behörden können: die Behebung von Barrieren anordnen, Geldbußen verhängen und regulatorische Beschränkungen anwenden.
Was BaFG-Konformität in der Praxis bedeutet
Die Einhaltung des BaFG bedeutet, dass digitale Dienste und Produkte von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können. Dazu gehören: barrierefreie Websites und Anwendungen, nutzbare Navigation und Interaktionsabläufe, Kompatibilität mit Assistierenden Technologien sowie barrierefreie Inhalte und Dokumente. Barrierefreiheit muss entlang vollständiger User Journeys berücksichtigt werden.
So unterstützt Accessiway bei der BaFG-Konformität
Accessiway unterstützt Organisationen bei der Vorbereitung auf das BaFG durch:
Barrierefreiheits-Audits gemäß EN 301 549 und WCAG 2.2
Automatisiertes Barrierefreiheits-Monitoring
Remediation Guidance
Barrierefreiheits-Trainings
Kontinuierliche Compliance-Unterstützung
Diese Leistungen helfen Organisationen, sich am European Accessibility Act auszurichten und Barrierefreiheit dauerhaft sicherzustellen, auch wenn sich digitale Dienste weiterentwickeln.