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Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA)

European Accessibility Act

Einführung

Der European Accessibility Act (EAA) führt einheitliche Barrierefreiheitsanforderungen für eine Reihe digitaler Produkte und Dienstleistungen in der gesamten Europäischen Union ein.

Barrierefreiheitsregulierung spiegelt einen realen und wachsenden Bedarf wider. Laut Eurostat lebt etwa jeder vierte Erwachsene in der EU mit einer Form von Behinderung – das sind mehr als 100 Millionen Menschen in Europa. Viele von ihnen stoßen nach wie vor auf Barrieren bei der Nutzung digitaler Dienste, sei es beim Online-Banking, bei Buchungssystemen im Verkehr oder auf E-Commerce-Plattformen.

Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen Dienste eigenständig nutzen können. Sie verbessert darüber hinaus die Nutzbarkeit für alle. Klare Navigation, gut lesbare Oberflächen und strukturierte Inhalte kommen vielen Nutzer:innen zugute – darunter ältere Menschen und Personen, die Assistierende Technologien verwenden.

Der European Accessibility Act schafft einen gemeinsamen regulatorischen Rahmen mit dem Ziel, digitale Barrieren im europäischen Markt abzubauen.

Was ist der European Accessibility Act?

Der European Accessibility Act ist eine Richtlinie, die die Europäische Union 2019 verabschiedet hat. Er legt Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Verbraucherprodukte und digitale Dienstleistungen in der EU fest.

Die Richtlinie konzentriert sich auf Technologien, auf die Menschen im Alltag angewiesen sind.

Beispiele:

  • E-Commerce-Dienste

  • Bank- und Finanzdienstleistungen für Verbraucher:innen

  • Telekommunikationsdienste

  • Ticket- und Transportbuchungsplattformen

  • E-Books und Lesesoftware

  • Plattformen für audiovisuelle Mediendienste

  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten oder Fahrkartenautomaten

Barrierefreie digitale Angebote ermöglichen es Menschen mit Behinderungen, diese Dienste eigenständig zu nutzen und vollständig am digitalen Leben teilzuhaben.

Die Richtlinie unterstützt zudem den EU-Binnenmarkt, indem sie Barrierefreiheitsanforderungen über die Mitgliedstaaten hinweg harmonisiert.

Nationale Umsetzung des EAA

Der European Accessibility Act ist eine Richtlinie. Das bedeutet: EU-Länder setzen ihn durch nationale Gesetzgebung um.

Jeder Mitgliedstaat überführt die Richtlinie in seinen eigenen Rechtsrahmen.

Beispiele:

  • Deutschland – BFSG

  • Österreich – BaFG

  • Frankreich – Gesetz 171/2023

  • Italien – Legislativdekret Nr. 82/2022

Diese Gesetze regeln, wie Barrierefreiheitsanforderungen innerhalb der einzelnen Länder durchgesetzt werden. Wir erläutern sie ausführlicher auf den jeweiligen Seiten.

Ab wann gilt der EAA?

Der European Accessibility Act folgt einem mehrjährigen Umsetzungszeitplan.

Wichtige Meilensteine:

  • 2019 – Verabschiedung der Richtlinie durch die Europäische Union

  • 2022 – Frist für die nationale Umsetzung der Richtlinie

  • 28. Juni 2025 – Barrierefreiheitsanforderungen werden durchsetzbar

Ab Juni 2025 müssen Organisationen, die betroffene Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sicherstellen, dass diese die in der nationalen Gesetzgebung definierten Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Für bestimmte Produkte, die bereits vor diesem Datum auf dem Markt sind, können Übergangsfristen gelten. Neue Dienste, die nach Juni 2025 auf den Markt kommen, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen von Anfang an erfüllen.

Wie der EAA mit Barrierefreiheitsstandards zusammenhängt

Der EAA definiert rechtliche Verpflichtungen. Technische Standards beschreiben, wie Barrierefreiheitsanforderungen in der Praxis umgesetzt werden.

Zwei Standards sind besonders relevant.

EN 301 549

EN 301 549 ist der europäische Barrierefreiheitsstandard für Informations- und Kommunikationstechnologien.

Er umfasst Barrierefreiheitsanforderungen für:

  • Websites

  • Mobile Anwendungen

  • Software

  • Digitale Dokumente

  • Multimedia

  • Hardware-Schnittstellen

EN 301 549 integriert die WCAG-Anforderungen und erweitert sie auf weitere digitale Technologien.

Gemeinsam bilden WCAG und EN 301 549 den technischen Rahmen, an dem sich Organisationen bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen des EAA orientieren.

WCAG

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind der internationale Standard für Web-Barrierefreiheit, entwickelt vom World Wide Web Consortium (W3C).

Die WCAG legen fest, wie digitale Inhalte gestaltet werden müssen, damit Menschen mit Behinderungen sie wahrnehmen, verstehen, navigieren und mit ihnen interagieren können.

Die Richtlinien behandeln Bereiche wie:

  • Tastaturnavigation

  • Kompatibilität mit Screenreadern

  • Farbkontrast

  • Alternativtexte für Bilder

  • Barrierefreie Formulare und Interaktionen

Viele Barrierefreiheitsvorschriften verweisen auf die WCAG als Grundlage für Web-Barrierefreiheit.

Wer muss den EAA einhalten?

Die Richtlinie gilt vor allem für Organisationen, die verbraucherorientierte Produkte oder Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten.

Typische Beispiele:

  • Onlinehändler:innen

  • Banken und Finanzdienstleister:innen

  • Telekommunikationsanbieter:innen

  • E-Book-Plattformen

  • Ticketbuchungssysteme

  • Transportdienstleister:innen

Auch Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU fallen in den Geltungsbereich, wenn sie betroffene Dienste für EU-Verbraucher:innen anbieten.

Gilt der EAA für B2B-Dienste?

Dienste, die ausschließlich für Geschäftskunden konzipiert sind, fallen in der Regel nicht unter den Geltungsbereich der Richtlinie.

Viele Plattformen kombinieren jedoch Geschäfts- und Verbraucherschnittstellen. Wenn Verbraucher:innen direkt mit einem Dienst interagieren, können für diese Teile der Plattform Barrierefreiheitsanforderungen gelten.

Organisationen überprüfen häufig ihre User Journeys, um festzustellen, wo Verbraucherinteraktionen stattfinden.

Sind kleine Unternehmen befreit?

Die Richtlinie enthält besondere Regelungen für Kleinstunternehmen.

Als Kleinstunternehmen gilt ein Betrieb mit:

  • weniger als 10 Mitarbeitenden

  • einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro

Kleinstunternehmen, die Dienste im Geltungsbereich des EAA erbringen, sind befreit.

Kleine und mittlere Unternehmen oberhalb dieser Schwellenwerte müssen die Barrierefreiheitsanforderungen in der Regel erfüllen.

Gibt es weitere Ausnahmen?

Zwei begrenzte Ausnahmen können greifen.

Unverhältnismäßige Belastung

Eine Organisation kann geltend machen, dass Barrierefreiheitsanforderungen eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.

Behörden berücksichtigen bei dieser Prüfung mehrere Faktoren, darunter:

  • Größe des Unternehmens

  • verfügbare finanzielle Mittel

  • geschätzte Umsetzungskosten

  • erwarteter Nutzen für Menschen mit Behinderungen

Organisationen müssen diese Bewertung dokumentieren.

Eine unverhältnismäßige Belastung kann nicht pauschal als Begründung dienen, um Barrierefreiheit insgesamt zu vermeiden. Sie kann für bestimmte Funktionen oder Komponenten gelten, nicht jedoch für einen gesamten Dienst.

Auch wenn bestimmte Anforderungen nicht umgesetzt werden, wird von Organisationen erwartet, Barrierefreiheit dort sicherzustellen, wo es zumutbar ist.

In der Praxis wirkt sich Barrierefreiheit auch direkt auf die Nutzererfahrung aus. Dienste, die schwer zu bedienen bleiben, können zu verlorenen Kund:innen, geringerem Engagement und weniger Vertrauen führen – unabhängig davon, ob eine bestimmte Anforderung in den Geltungsbereich der Regulierung fällt.

Grundlegende Veränderung

Barrierefreiheitsanforderungen können auch entfallen, wenn sie das Wesen eines Produkts oder Dienstes grundlegend verändern würden.

Solche Fälle sind vergleichsweise selten und erfordern eine klare Begründung.

Was erfordert die EAA-Konformität für digitale Dienste?

Für Websites, Anwendungen und digitale Schnittstellen wird Konformität über die vier Prinzipien der Barrierefreiheit definiert: Inhalte und Funktionen müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.

Diese Prinzipien beschreiben das erwartete Ergebnis. Die WCAG liefern die Kriterien, anhand derer diese Anforderungen in der Praxis erfüllt werden – abgestimmt auf die jeweiligen Funktionen und den Kontext jedes Dienstes.

Ein Dienst gilt als barrierefrei, wenn Nutzer:innen – einschließlich derjenigen, die auf Assistierende Technologien angewiesen sind – darauf zugreifen, darin navigieren, ihn verstehen und wesentliche Aktionen eigenständig durchführen können.

Barrierefreiheitsanforderungen gelten für den gesamten Dienst. Das bedeutet: Alle digitalen Touchpoints – Websites, mobile Anwendungen und zugehörige Plattformen – müssen barrierefrei sein. Gleiches gilt für Drittanbieter-Integrationen wie Login-Systeme, Zahlungsabläufe oder Kundenservice-Tools.

Wer Barrierefreiheit in Design-, Entwicklungs- und Content-Prozesse integriert, kann sie leichter aufrechterhalten, während sich digitale Produkte weiterentwickeln.

Was passiert bei Nichteinhaltung des EAA?

Wenn eine Organisation Produkte oder Dienstleistungen anbietet, die unter den European Accessibility Act fallen, aber die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt, können nationale Behörden Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Da die Richtlinie durch nationale Gesetze umgesetzt wird, erfolgt die Durchsetzung auf Ebene der Mitgliedstaaten.

Behörden können:

  • Beschwerden von Nutzer:innen untersuchen

  • regulatorische Überprüfungen durchführen

  • Organisationen auffordern, Barrierefreiheitsbarrieren zu beseitigen

  • Sanktionen oder Korrekturmaßnahmen verhängen

Verbraucher:innen und Behindertenorganisationen können nicht barrierefreie Dienste ebenfalls bei den nationalen Durchsetzungsbehörden melden.

Barrierefreiheitsbarrieren können auch geschäftliche Risiken verursachen. Nutzer:innen, die nicht auf Dienste zugreifen können, verlassen möglicherweise eine Plattform oder wechseln zu einem alternativen Anbieter.

Welche Geldbußen können unter dem EAA verhängt werden?

Der EAA definiert keine einheitliche EU-weite Bußgeldstruktur.

Jeder EU-Mitgliedstaat legt Sanktionen durch seine nationale Gesetzgebung fest.

Mögliche Konsequenzen umfassen:

  • Verwaltungsrechtliche Geldbußen

  • Anordnungen zur Beseitigung von Barrierefreiheitsproblemen

  • Einschränkungen beim Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen

  • Regulatorische Untersuchungen

Organisationen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, können daher mit unterschiedlichen Durchsetzungsrahmen konfrontiert sein – je nach nationaler Umsetzung der Richtlinie.

So können sich Organisationen auf den EAA vorbereiten

Die Vorbereitung auf Barrierefreiheitsanforderungen beginnt häufig damit, den aktuellen Barrierefreiheitsstatus digitaler Dienste zu verstehen.

1. Barrierefreiheit bewerten

Barrierefreiheitsbewertungen identifizieren Barrieren, die Menschen mit Behinderungen betreffen.

Häufige Probleme umfassen:

  • fehlende Alternativtexte

  • Navigationsprobleme

  • nicht barrierefreie Formulare

  • unzureichende Farbkontraste

  • Inkompatibilität mit Assistierenden Technologien

Barrierefreiheits-Audits und automatisierte Scan-Tools helfen Organisationen, verbreitete Probleme zu identifizieren und eine erste Bestandsaufnahme zu erstellen. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass automatisierte Tools – einschließlich solcher mit fortgeschrittener KI – keine vollständige Barrierefreiheitsbewertung liefern können. Viele Barrieren lassen sich nur durch Expert:innentests und reale Nutzung mit Assistierenden Technologien erkennen.

2. Barrierefreiheitsbarrieren beseitigen

Sobald Barrierefreiheitsbarrieren identifiziert sind, wird die Behebung nach Auswirkung und Reichweite priorisiert.

Probleme werden typischerweise zuerst behoben, wenn sie kritische Nutzeraktionen betreffen – etwa die Registrierung, das Einloggen, einen Kaufabschluss oder den Zugang zu wesentlichen Informationen wie Verträgen oder Geschäftsbedingungen. Die Priorisierung hängt auch davon ab, wie weit verbreitet das Problem im Dienst ist und wie viele Nutzer:innen es betrifft.

Für jede identifizierte Barriere wird eine geeignete Lösung umgesetzt. In manchen Fällen bedeutet das, das Problem direkt zu beheben. In anderen Fällen kann es erforderlich sein, eine barrierefreie Alternative bereitzustellen, damit Nutzer:innen den Inhalt oder die Aufgabe ohne Barrieren abschließen können.

Die Behebung erfordert oft die Zusammenarbeit von Designer:innen, Entwickler:innen und Content-Teams, um sicherzustellen, dass Lösungen wirksam und über den gesamten Dienst hinweg konsistent sind.

3. Barrierefreiheit in Entwicklungsprozesse integrieren

Barrierefreiheit lässt sich leichter aufrechterhalten, wenn sie in die alltäglichen digitalen Prozesse integriert wird.

Organisationen führen häufig ein:

  • Barrierefreiheitstests während der Entwicklung

  • Barrierefreiheitsprüfungen vor Produktreleases

  • Interne Barrierefreiheitsrichtlinien für Design und Entwicklung

4. Barrierefreiheit kontinuierlich überwachen

Digitale Dienste entwickeln sich durch Updates, neue Inhalte und Produktänderungen weiter.

Kontinuierliches Monitoring hilft sicherzustellen, dass Barrierefreiheit Teil des Entwicklungszyklus bleibt.

So unterstützt Accessiway bei der Vorbereitung auf den EAA

Die Erfüllung von Barrierefreiheitsanforderungen betrifft oft mehrere Teams in den Bereichen Design, Entwicklung, Compliance und Produktmanagement.

Accessiway arbeitet mit Organisationen zusammen, um Barrierefreiheit in digitale Arbeitsabläufe zu integrieren und die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards sicherzustellen.

Unsere Unterstützung umfasst:

  • Automatisiertes Barrierefreiheits-Monitoring

  • Expert:innen-Audits für Barrierefreiheit

  • Remediation Guidance für Entwicklungsteams

  • Barrierefreiheits-Trainings

  • Kontinuierliche Compliance-Überwachung

Erfahre mehr darüber, wie wir Barrierefreiheit unterstützen, auf unserer Lösungsseite.

Diese Leistungen helfen Organisationen, sich an Standards wie WCAG und EN 301 549 auszurichten, die vielen Barrierefreiheitsvorschriften einschließlich des European Accessibility Act zugrunde liegen.

Barrierefreiheit verbessert sich, wenn sie Teil der fortlaufenden digitalen Praxis wird. Mit den richtigen Prozessen und Tools können Organisationen digitale Erlebnisse schaffen, die für alle funktionieren.

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