RGAA (Frankreich)
Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité
Einführung
Das RGAA (Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité) ist Frankreichs offizielles Barrierefreiheits-Regelwerk für digitale Dienste. Es legt fest, wie Organisationen Barrierefreiheit auf Websites, in mobilen Anwendungen und an digitalen Schnittstellen bewerten und umsetzen.
Die Barrierefreiheitsanforderungen in Frankreich basieren auf dem Gesetz 2005-102 (2005), das die rechtliche Grundlage für den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Diensten geschaffen hat. Das RGAA überführt diese Verpflichtungen in ein strukturiertes Regelwerk zur Bewertung von Barrierefreiheit.
Das Regelwerk ist mit europäischen Standards abgestimmt und unterstützt die Umsetzung des European Accessibility Act, insbesondere im Hinblick auf die Ausweitung der Barrierefreiheitsanforderungen auf privatwirtschaftliche Dienste.
Was ist das RGAA?
Das RGAA (Référentiel Général d'Amélioration de l'Accessibilité) bietet ein strukturiertes Regelwerk zur Bewertung von Barrierefreiheit.
Es umfasst:
einen definierten Satz von 106 Barrierefreiheitskriterien (eng verwandt mit den WCAG)
eine standardisierte Bewertungsmethodik
klare Konformitätsindikatoren
Das RGAA ist in die folgenden 13 thematischen Bereiche gegliedert, die die wesentlichen Bestandteile digitaler Dienste abdecken:
Bilder: Alternativtexte und dekorative Bilder
Frames: eingebettete Inhalte und iFrames
Farben: Kontrastverhältnisse und Farbeinsatz
Multimedia: Untertitel, Transkripte, Audiodeskription
Tabellen: Struktur und Überschriften von Datentabellen
Links: Klarheit und Zweck von Links
Skripte: interaktive Komponenten und dynamisches Verhalten
Pflichtangaben: Seitentitel, Sprache, technische Anforderungen
Informationsstruktur: Überschriften, Listen, semantische Struktur
Darstellung von Informationen: Layout, Skalierung, Abstände
Formulare: Beschriftungen, Validierung, Fehlerbehandlung
Navigation: Menüs, Konsistenz, Orientierung
Konsultation: Lesereihenfolge, Zeitlimits, Nutzerinteraktion
Jeder Bereich enthält spezifische Kriterien und zugehörige Tests, die im Rahmen eines Audits bewertet werden müssen.
Das RGAA setzt auf objektive Bewertung und stellt sicher, dass Barrierefreiheit konsistent und reproduzierbar über Teams, Plattformen und Projekte hinweg geprüft wird.
Welche Organisationen müssen das RGAA einhalten?
Die Barrierefreiheitsverpflichtungen gelten für:
Öffentlicher Sektor
Staatliche Verwaltungen
Kommunale und regionale Gebietskörperschaften
Öffentliche Einrichtungen (einschließlich Gesundheitswesen und Bildung)
Diese Organisationen müssen sicherstellen, dass alle relevanten digitalen Dienste barrierefrei sind.
Privatwirtschaft
Barrierefreiheitsanforderungen gelten auch für:
Organisationen, die öffentliche Dienste erbringen
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 250 Millionen Euro in Frankreich
Darüber hinaus können Organisationen unabhängig von den RGAA-Schwellenwerten den Barrierefreiheitsanforderungen des European Accessibility Act unterliegen.
Was ist die gesetzliche Grundlage für Barrierefreiheit in Frankreich?
Die Barrierefreiheitsverpflichtungen werden durch Gesetze definiert, nicht durch das RGAA selbst.
Die wichtigsten Rechtstexte umfassen:
Gesetz 2005-102 (Artikel 47) – begründet die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit
Gesetz 2016-1321 (Loi pour une République numérique) – erweitert den Geltungsbereich und führt Durchsetzungsmechanismen ein
Dekret 2019-768 – bestimmt das RGAA als offiziellen technischen Standard
Neuere Aktualisierungen, darunter das Gesetz 171/2023 und seine Durchführungsbestimmungen (Umsetzung des EAA)
Diese legen fest:
welche Organisationen betroffen sind
welche digitalen Dienste barrierefrei sein müssen
welche Konformitäts- und Berichtspflichten gelten
Das RGAA definiert, wie Barrierefreiheit in der Praxis getestet und nachgewiesen wird.
Welche Dienste sind betroffen?
Barrierefreiheitsanforderungen gelten für eine breite Palette digitaler Angebote, darunter:
Öffentliche Websites und Webanwendungen
Mobile Anwendungen (iOS und Android)
Intranets und Extranets
Herunterladbare Dokumente (PDF, Word, Tabellenkalkulationen)
Multimedia-Inhalte (Audio und Video)
Die Anforderung gilt für den gesamten Dienst, einschließlich aller Seiten, Funktionen und Nutzerinteraktionen.
Gibt es Ausnahmen?
Unverhältnismäßige Belastung
Eine unverhältnismäßige Belastung kann nur für bestimmte Anforderungen oder Komponenten geltend gemacht werden.
Sie muss:
im Einzelfall bewertet werden
Kosten, Ressourcen und Auswirkungen auf Nutzer:innen berücksichtigen
formell dokumentiert sein
Sie kann nicht dazu dienen, die Barrierefreiheit des gesamten Dienstes zu verweigern.
Bereits bestehende Inhalte
Bestimmte Inhalte können ausgenommen sein, wenn:
sie vor Inkrafttreten der Barrierefreiheitsanforderungen veröffentlicht wurden
sie nicht aktualisiert werden
keine barrierefreie Alternative erforderlich ist
Alle Ausnahmen müssen in der Barrierefreiheitserklärung klar ausgewiesen werden.
Welche Dokumentation ist erforderlich?
Organisationen müssen folgende Unterlagen bereitstellen und pflegen:
Barrierefreiheitserklärung
Diese muss enthalten:
den Konformitätsgrad
identifizierte Barrierefreiheitsprobleme
etwaige angewandte Ausnahmen
einen Kontaktweg für Nutzer:innen
Die Erklärung muss aktuell gehalten werden und den tatsächlichen Status des Dienstes widerspiegeln.
Barrierefreiheitsseite
Eine öffentlich zugängliche Seite, auf der die Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht wird.
Mehrjähriger Barrierefreiheitsplan
Ein strukturierter Plan (in der Regel über drei Jahre), der Folgendes definiert:
Barrierefreiheitsziele
geplante Maßnahmen
zugewiesene Ressourcen
Wie wird Konformität gemessen?
Die RGAA-Konformität wird als Prozentsatz der erfüllten anwendbaren Kriterien gemessen.
Typische Einstufung:
100 % → vollständig konform
75 % oder mehr → teilweise konform
unter 50 % → nicht konform
Die Ergebnisse müssen auf der offiziellen RGAA-Testmethodik basieren.
Wie wird Barrierefreiheit getestet?
Das RGAA definiert eine formale und reproduzierbare Testmethodik, die sicherstellt, dass Barrierefreiheit konsistent über Dienste hinweg bewertet wird.
Die Tests umfassen:
manuelle Überprüfung der Kriterien anhand definierter Testverfahren
Expert:innentests mit Assistierenden Technologien, etwa Screenreadern und Tastaturnavigation
Validierung von Nutzerinteraktionen, Verhalten und vollständigen User Flows
Automatisierte Tools können bestimmte Probleme identifizieren und eine erste Analyse unterstützen. Sie können jedoch nicht alle Barrierefreiheitsbarrieren erkennen und auch nicht Usability, Interaktion oder das Verhalten von Assistierenden Technologien bewerten. Vollständige Konformität erfordert Expert:innentests und reale Nutzerinteraktion.
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Die Nichterfüllung der Barrierefreiheitsverpflichtungen kann zu folgenden Konsequenzen führen:
Geldbußen
regulatorische Durchsetzung
verpflichtende Korrekturmaßnahmen
Auch die Nichtveröffentlichung oder mangelhafte Pflege einer Barrierefreiheitserklärung stellt einen Verstoß dar. Nutzer:innen (Einzelpersonen oder Interessenverbände) können Barrierefreiheitsprobleme melden, was eine formelle Überprüfung auslösen kann.
So unterstützt Accessiway die RGAA-Konformität
Accessiway unterstützt Organisationen bei der Umsetzung der RGAA-Anforderungen durch:
Barrierefreiheits-Audits gemäß den RGAA-Kriterien
Automatisiertes Barrierefreiheits-Monitoring
Remediation Guidance für Design- und Entwicklungsteams
Barrierefreiheits-Trainings
Kontinuierliche Compliance-Überwachung
Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung
Erfahre mehr darüber, wie wir Barrierefreiheit unterstützen, auf unserer Lösungsseite.
Barrierefreiheit lässt sich leichter aufrechterhalten, wenn sie in die alltäglichen digitalen Prozesse integriert wird.